Richtlinie für ethischen Handel
1. Die Beschäftigung wird frei gewählt
1.1 Es gibt keine Zwangsarbeit, Schuldknechtschaft oder unfreiwillige Gefängnisarbeit.
1.2 Arbeitnehmer sind nicht verpflichtet, „Kautionen“ oder ihre Ausweisdokumente beim Arbeitgeber zu hinterlegen, und es steht ihnen frei, das Arbeitsverhältnis nach Einhaltung einer angemessenen Kündigungsfrist zu beenden.
2. Die Vereinigungsfreiheit und das Recht auf Kollektivverhandlungen werden respektiert
2.1 Arbeitnehmer haben ohne Unterschied das Recht, Gewerkschaften ihrer Wahl beizutreten oder solche zu gründen und Kollektivverhandlungen zu führen.
2.2 Der Arbeitgeber nimmt gegenüber den Tätigkeiten von Gewerkschaften und deren organisierten Aktivitäten eine offene Haltung ein.
2.3 Arbeitnehmervertreter dürfen nicht diskriminiert werden und müssen Zugang zum Arbeitsplatz haben, um dort ihre Vertretungsaufgaben wahrnehmen zu können.
2.4 Wenn das Recht auf Vereinigungsfreiheit und Kollektivverhandlungen gesetzlich eingeschränkt ist, erleichtert der Arbeitgeber die Entwicklung paralleler Formen unabhängiger und freier Arbeitnehmervereinigungen und Kollektivverhandlungen und behindert diese nicht.
3. Die Arbeitsbedingungen sind sicher und hygienisch
3.1 Es muss ein sicheres und hygienisches Arbeitsumfeld gewährleistet werden, unter Berücksichtigung des aktuellen Wissensstands der jeweiligen Branche sowie aller spezifischen Gefahren. Es sind angemessene Maßnahmen zu treffen, um Unfälle und Gesundheitsschäden, die aus der Arbeit entstehen, mit ihr verbunden sind oder während der Arbeit auftreten, zu verhindern. Dabei sind die Ursachen arbeitsbedingter Gefahren soweit wie vernünftigerweise möglich zu minimieren.
3.2 Arbeitnehmer erhalten regelmäßig dokumentierte Schulungen zu Gesundheit und Sicherheit am Arbeitsplatz. Diese Schulungen werden für neue oder auf andere Tätigkeiten versetzte Arbeitnehmer wiederholt.
3.3 Der Zugang zu sauberen Toilettenanlagen und Trinkwasser muss gewährleistet sein. Soweit erforderlich, sind außerdem hygienische Einrichtungen zur Aufbewahrung von Lebensmitteln bereitzustellen.
3.4 Sofern Unterkünfte bereitgestellt werden, müssen diese sauber und sicher sein und die grundlegenden Bedürfnisse der Arbeitnehmer erfüllen.
3.5 Das Unternehmen, das diesen Kodex anwendet, überträgt die Verantwortung für Gesundheit und Sicherheit einem Mitglied der Führungsebene.
4. Kinderarbeit ist nicht zulässig
4.1 Es dürfen keine neuen Arbeitskräfte beschäftigt werden, deren Beschäftigung als Kinderarbeit einzustufen ist.
4.2 Unternehmen entwickeln oder unterstützen Maßnahmen und Programme, die sicherstellen, dass ein Kind, bei dem Kinderarbeit festgestellt wurde, aus dieser Beschäftigung herausgeführt wird und Zugang
