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06-2026

Selbsterklärung zu guten Sozialpraktiken

Der unterzeichnende Erzeuger / Arbeitgeber handelt im Namen des Unternehmens und beschäftigt Personal. Er verpflichtet sich zur Einhaltung guter Sozialpraktiken sowie zur Achtung der Menschenrechte aller Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer im Rahmen der geltenden arbeitsrechtlichen Vorschriften.

Das Unternehmen verpflichtet sich:

  • zur Einhaltung der grundlegenden arbeitsrechtlichen Bestimmungen zur Vermeidung von Diskriminierung in Beschäftigung und Beruf gemäß ILO-Übereinkommen Nr. 111

  • zur Einhaltung der Bestimmungen über das Mindestalter für die Zulassung zur Beschäftigung gemäß ILO-Übereinkommen Nr. 138

  • zur Verhinderung der schlimmsten Formen der Kinderarbeit und zur Ergreifung unverzüglicher Maßnahmen zu deren Beseitigung gemäß ILO-Übereinkommen Nr. 182

  • zur Verhinderung jeder Form von Zwangs- oder Pflichtarbeit gemäß ILO-Übereinkommen Nr. 29 und Nr. 105

  • zur Achtung der Vereinigungsfreiheit und zum Schutz des Vereinigungsrechts gemäß ILO-Übereinkommen Nr. 87

  • zur Achtung des Vereinigungsrechts und des Rechts auf Kollektivverhandlungen gemäß ILO-Übereinkommen Nr. 98

  • zur Gewährleistung des gleichen Entgelts für Männer und Frauen bei gleichwertiger Arbeit gemäß ILO-Übereinkommen Nr. 100

  • zur Einhaltung der Grundsätze für die Festsetzung von Mindestlöhnen in der Landwirtschaft gemäß ILO-Übereinkommen Nr. 99 sowie zur Anwendung transparenter und diskriminierungsfreier Einstellungs- und Beschwerdeverfahren

  • zur Verhinderung und Bekämpfung von Korruption am Arbeitsplatz durch Maßnahmen wie die Rotation von Beschäftigten in Schlüsselpositionen, einschließlich Aufsichtsfunktionen, sowie die vorübergehende Suspendierung von Beschäftigten, die in entsprechende Vorfälle verwickelt sind, bis die Untersuchung und gegebenenfalls die entsprechenden rechtlichen Verfahren abgeschlossen sind

Diese Selbsterklärung zu guten Sozialpraktiken wurde am 5. Oktober 2020 unterzeichnet und muss mindestens alle drei Jahre überprüft werden oder früher, wenn sich die einschlägigen gesetzlichen Bestimmungen ändern oder das Unternehmen eine Aktualisierung für erforderlich hält.


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